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Flächen in Köln
Rechtliche Hinweise
Dürfen Objekte im allgemeinen untervermietet werden?
Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Bestehen gesetzliche Einschränkungen bei der Untermiete von 1-12 Monaten?
Ja, es gibt Einschränkungen.
Was für Einschränkungen?
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, ausgenommen, die Genehmigung des Vermieters wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
Kann ein Mieter die Mietdauer mit rechtlichen Mitteln gegen den Willen des Vermieters verlängern?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann eine Verlängerung vertraglich ausgeschlossen werden?
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Falls nicht, warum nicht?
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Verlangen Vermieter bei kurzfristigen Mietenverhältnissen eine Haftpflichtversicherung?
Nein, Vermieter verlangen in der Regel keine Haftpflichtversicherung.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Warengeschäft zu betreiben?
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Falls ja, wo kann ich diese erhalten, und was muss ich dabei beachten?
Grundsätzlich ist für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich. Für manche Bereiche gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Deutschland eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung muss am ortsansässigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Gibt es Formulare für diese Bewilligung?
Das Formular für die Gewerbeanmeldung finden Sie unter folgendem Link: https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/ab-und-ummeldung-eines-gewerbebetriebes-1
Was sind die zugelassenen Öffnungszeiten?
Geschäfte können zu folgenden Zeiten geöffnet bleiben: - An Werktagen ohne zeitliche Begrenzung (allgemeine Ladenöffnungszeiten) - Am 24. Dezember von Mitternacht bis 14.00 Uhr (an einem Werktag) - wenn der 24. Dezember ein Sonntag ist, von 10 bis 14.00 Uhr, aber nur, wenn die Verkaufsstelle überwiegend Lebens- und Genussmittel gewerblich anbietet oder nur Weihnachtsbäume verkauft.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Arten von Waren und Dienstleistungen gibt es verlängerte Geschäftszeiten.
Gibt es Auflagen bezüglich Shop Design und Promotion?
Eine Baubeschreibung ist erforderlich, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen.
Benötigen Displays (Bildschirme) in Schaufenstern eine Bewilligung? Wo kann ich diese erhalten?
Für Schaufenster und Werbesysteme am Ort der Leistung, die nicht mehr als 0,30 m in den Straßenraum hineinragen, ist keine Genehmigung erforderlich.
Benötigen Displays auf der Strasse eine Bewilligung? Wo kann ich diese erhalten?
Wenn der Verkauf innerhalb des Geschäftes stattfindet, darf die Auslage bis zu 0,50 Meter in die öffentliche Straße hineinragen, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist.
Die Auslage kann bis zu einer Tiefe von einem Meter genehmigt werden, je nach Standort ist eine Breite von 1,50 Metern und 2,50 Metern möglich.
Die Gebühren, die rechtliche Voraussetzungen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den unten stehenden Link: https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/warenauslagen-auf-der-strasse-1?kontrast=schwarz
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Restaurant zu eröffnen?
Ja, eine Bewilligung ist erforderlich.
Welche Bewilligungen brauche ich, um einen Event zu veranstalten (z.B. Alkoholausschank)?
Eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung, ist erforderlich. Die Höhe der Gebühren liegt, je nach Einzelfall, zwischen 25 und 200 Euro.