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Flächen in Hamburg
Rechtliche Hinweise
Dürfen Objekte im allgemeinen untervermietet werden?
Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Bestehen gesetzliche Einschränkungen bei der Untermiete von 1-12 Monaten?
Ja, es gibt Einschränkungen.
Was für Einschränkungen?
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, ausgenommen, die Genehmigung des Vermieters wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
Kann ein Mieter die Mietdauer mit rechtlichen Mitteln gegen den Willen des Vermieters verlängern?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann eine Verlängerung vertraglich ausgeschlossen werden?
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Falls nicht, warum nicht?
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Verlangen Vermieter bei kurzfristigen Mietenverhältnissen eine Haftpflichtversicherung?
Nein, Vermieter verlangen in der Regel keine Haftpflichtversicherung.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Warengeschäft zu betreiben?
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Falls ja, wo kann ich diese erhalten, und was muss ich dabei beachten?
Grundsätzlich ist für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich. Für manche Bereiche gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Deutschland eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung muss am ortsansässigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Gibt es Formulare für diese Bewilligung?
Die Gewerbeanmeldung können Sie online vornehmen. Eine Gebühr von 20€ wird erhoben.
Mehr Informationen unter folgendem Link: https://navigaweb.de/hamburg/
Was sind die zugelassenen Öffnungszeiten?
Einzelhandelsgeschäfte dürfen an allen Werktagen uneingeschränkt geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen müssen sie geschlossen sein.
Welche Bewilligungen benötige ich, um Öffnungszeiten zu verlängern? Wo kann ich diese erhalten?
Ausnahmegenehmigungen nach Ladenschlussgesetz können nur gewährt werden, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind. Die Genehmigungen können Sie beim Bezirksamt anfragen.
Benötigen Displays auf der Strasse eine Bewilligung? Wo kann ich diese erhalten?
Eine Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Wegen ist erforderlich. Einen Antrag können Sie beim zuständigen Bezirksamt stellen.
Darf ich Waren auf dem Gehsteig anbieten?
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich. Bitte beantragen Sie diese beim örtlichen Landratsamt.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Restaurant zu eröffnen?
Ja, eine Bewilligung ist erforderlich.
Welche Bewilligungen brauche ich, um einen Event zu veranstalten (z.B. Alkoholausschank)?
Eine Genehmigung nach dem Gaststättengesetz ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale des Landkreises.