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Immobilie in der München
Flächen in München
Rechtliche Hinweise
Dürfen Objekte im allgemeinen untervermietet werden?
Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Bestehen gesetzliche Einschränkungen bei der Untermiete von 1-12 Monaten?
Ja, es gibt Einschränkungen.
Was für Einschränkungen?
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, ausgenommen, die Genehmigung des Vermieters wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
Kann ein Mieter die Mietdauer mit rechtlichen Mitteln gegen den Willen des Vermieters verlängern?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann eine Verlängerung vertraglich ausgeschlossen werden?
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Falls nicht, warum nicht?
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Verlangen Vermieter bei kurzfristigen Mietenverhältnissen eine Haftpflichtversicherung?
Nein, Vermieter verlangen in der Regel keine Haftpflichtversicherung.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Warengeschäft zu betreiben?
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Falls ja, wo kann ich diese erhalten, und was muss ich dabei beachten?
Grundsätzlich ist für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich. Für manche Bereiche gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Deutschland eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung muss am ortsansässigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Gibt es Formulare für diese Bewilligung?
Das Formular für die Gewerbeanmeldung finden Sie unter folgendem Link: http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10164604/
Was sind die zugelassenen Öffnungszeiten?
Die Geschäfte dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein und müssen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein.
Bitte beachten Sie: - Bäckereien dürfen ab 5.30 Uhr öffnen. - Es gibt Ausnahmen wie z. B. Tankstellen, Apotheken, Kurbetriebe, etc. - Anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen dürfen Geschäfte an maximal vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, wenn diese Tage durch Rechtsverordnung nach dem Ladenschlussgesetz freigegeben werden.
Welche Bewilligungen benötige ich, um Öffnungszeiten zu verlängern? Wo kann ich diese erhalten?
Ausnahmegenehmigungen nach Ladenschlussgesetz können nur gewährt werden, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind. Die Genehmigungen können Sie bei der örtlichen Behörde anfragen.
Benötigen Displays auf der Strasse eine Bewilligung? Wo kann ich diese erhalten?
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich. Einen Antrag können Sie beim Landesratamt München stellen.
Darf ich Waren auf dem Gehsteig anbieten?
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Restaurant zu eröffnen?
Ja, eine Bewilligung ist erforderlich.
Welche Bewilligungen brauche ich, um einen Event zu veranstalten (z.B. Alkoholausschank)?
Eine befristete Gaststättenerlaubnis ist erforderlich. Die Gebühren liegen je nach Gastronomiebereich und Dauer zwischen 30 und 2000 Euro.