Stuttgart


Stuttgart, bekannt als die Heimat erstklassiger deutscher Autobaukunst, verfügt über ein umfangreiches Angebot an Retailflächen. Die beliebten Einkaufszentren bieten eine große Auswahl an Ladeflächen zur Einrichtung eines Pop-up-Shops.


Flächen in Stuttgart

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Gut zu wissen

Rechtliche Hinweise

Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Ja, es gibt Einschränkungen.
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, ausgenommen, die Genehmigung des Vermieters wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Nein, Vermieter verlangen in der Regel keine Haftpflichtversicherung.
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Grundsätzlich ist für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich. Für manche Bereiche gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Deutschland eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung muss am ortsansässigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit.
Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.service-bw.de/de/web/guest/leistung?p_p_id=languagechooser_WAR_navigationgui&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_p_mode=view
Geschäfte dürfen montags bis samstags rund um die Uhr geöffnet sein. Der Verkauf von Waren ist an den folgenden Tagen nicht erlaubt: - An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen - Am 24. Dezember, wenn dieser Tag ein Werktag ist, ab 14.00 Uhr Bitte beachten Sie: - Es gibt Ausnahmen für einige Branchen (wie Tankstellen, Apotheken, Kurorte, Flughäfen, etc.) oder bestimmt Waren (Verkauf von frischen Backwaren, Blumen, etc.)
Ausnahmegenehmigungen nach Ladenschlussgesetz können nur gewährt werden, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind. Die Genehmigungen können Sie bei der örtlichen Behörde anfragen.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich. Eine Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Straßen können Sie über das Serviceportal Baden-Württemberg beantragen.
Eine Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Straßen ist erforderlich.